Teufelsrad Oktoberfest – Hintergründe zu den voyeuristischen Videos
Tausende Videos vom Teufelsrad zeigen Frauen in Dirndl‑Unterwäsche. Ermittlungen des Bayerischen Rundfunks klären, wer die Aufnahmen produziert, wie viele Aufrufe sie erzielen und welche rechtlichen Schritte Betroffene haben.
Das Wichtigste in Kürze
Auf dem Münchner Oktoberfest werden Frauen am Teufelsrad heimlich gefilmt und die Aufnahmen auf Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok verbreitet. BR‑Recherchen haben mehrere Akteure aus Bayern und ukrainische YouTube‑Profis identifiziert, deren Videos zusammen mehrere hundert Millionen Aufrufe erzielen. Rechtlich lässt sich die Täter meist nicht belangen, weil die Aufnahmen häufig im öffentlichen Raum entstanden sind, doch Betroffene können zivilrechtlich gegen Verbreitung vorgehen.
Was ist das Teufelsrad und warum wird es zum Ziel von Voyeur‑Videos?
Das Teufelsrad ist eine beliebte Fahrattraktion auf dem Oktoberfest, bei der Besucherinnen im Dirndl um die eigene Achse rotieren und dabei häufig das Dirndl rutscht.
Die Drehscheibe ist ein fester Bestandteil der Wiesn und zieht jedes Jahr Millionen Gäste an. Während die meisten Besucher das Fahrgeschäft als spaßige Tradition ansehen, nutzen einige die Bewegung, um heimlich Aufnahmen zu machen, bei denen die Unterwäsche sichtbar wird.
Die Kombination aus lauter Musik, Menschenmengen und dem schnellen Drehen schafft ein Umfeld, in dem das Filmen unbemerkt bleiben kann. Gerade in den Abendstunden, wenn Alkohol im Spiel ist, steigt die Bereitschaft, solche Aufnahmen zu produzieren.
Wie viele Teufelsrad‑Clips kursieren bereits im Internet?
Mindestens 32 000 Teufelsrad‑Clips sind laut BR‑Recherchen online zu finden, wobei die erfolgreichsten Videos zusammen mehrere hundert Millionen Aufrufe erreichen.
Die Zahl von 32 000 bezieht sich auf öffentlich zugängliche Plattformen; weitere Aufnahmen könnten in privaten Gruppen oder auf Dark‑Web‑Seiten verborgen sein. Ein einzelnes Video erreichte mehr als 74 Millionen Aufrufe, was die enorme Reichweite verdeutlicht.
Die meisten Clips tragen provokante Titel wie „Sexy Drunk Girls“ oder „Heiße Fahrt auf dem Oktoberfest“. Oft werden Vorschaubilder digital bearbeitet, um nackte Brüste zu simulieren, obwohl im Video lediglich Unterwäsche zu sehen ist.
Wer steckt laut BR‑Recherchen hinter den Aufnahmen?
BR‑Recherchen identifizierten mehrere Akteure: einen bayerischen Mann, eine bayerische Frau, die selbst über 600 Clips produzierte, und ukrainische YouTube‑Profis, die die Videos für Reichweiten‑Boosts nutzen.
Der männliche Akteur aus Bayern soll über ein Dutzend Social‑Media‑Accounts betreiben, die gemeinsam mehrere hundert Millionen Aufrufe generierten. Er reagierte nicht auf Anfragen des BR, und nach der Berichterstattung wurden einige seiner Videos gelöscht.
Die bayerische Frau aus Oberbayern veröffentlichte über 600 Aufnahmen in nur 18 Tagen und bot unveröffentlichte Clips für mehrere hundert Euro an. Sie behauptete, mit einem einzigen Video 9 000 Euro verdient zu haben, bevor ihre Konten von den Plattformen entfernt wurden.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Frauen?
Betroffene können zivilrechtlich gegen die Verbreitung der Aufnahmen vorgehen, doch strafrechtlich ist eine Verfolgung oft schwierig, weil das Filmen im öffentlichen Raum stattfand.
Das deutsche Recht schützt die Persönlichkeitsrechte, sodass das unbefugte Veröffentlichen von Aufnahmen, die die Intimsphäre verletzen, zivilrechtlich abgelehnt werden kann. Gerichte können Unterlassungsansprüche und Schadensersatz zusprechen, wenn die Betroffene nachweisen kann, dass die Aufnahmen ihre Privatsphäre verletzen.
Strafrechtlich gilt § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen). Die Vorschrift verlangt jedoch, dass die Aufnahme in einer Situation erfolgt, in der die betroffene Person mit einer „erwarteten Intimsphäre“ rechnet – ein Argument, das bei öffentlichen Veranstaltungen wie dem Oktoberfest häufig verwirft wird.
- Unterlassungsklage gegen Plattformen
- Schadensersatzforderung (z. B. 5 000 € bis 20 000 €)
- Meldung an den Plattform‑Betreiber über Urheber‑ und Persönlichkeitsrechte
- Kontakt zu spezialisierten Anwälten für Medien‑ und Persönlichkeitsrecht
Wie reagieren Plattformen und Behörden auf die Vorfälle?
Nach den BR‑Recherchen haben YouTube, Instagram und TikTok einige der betroffenen Videos gelöscht, aber ein systematisches Vorgehen fehlt bislang.
Plattformen handeln meist erst nach Meldungen von Betroffenen oder Medien. Die Löschungen erfolgten häufig erst, nachdem der Bayerische Rundfunk die Akteure öffentlich benannt hatte. Darüber hinaus gibt es keine einheitliche Richtlinie, die das Filmen in öffentlichen Freizeiteinrichtungen explizit verbietet.
Die bayerische Staatsregierung hat das Problem zwar thematisiert, aber bislang keine speziellen Gesetzesinitiativen beschlossen. Die Polizei kann nur dann ermitteln, wenn eine konkrete Straftat (z. B. Nötigung) vorliegt, was in den meisten Fällen nicht der Fall ist.
Welche Folgen hat das Phänomen für das Image des Oktoberfests?
Die Verbreitung der Videos beschädigt das internationale Image der Wiesn, weil sie das Fest als Ort sexualisierter Ausbeutung darstellen.
Das Oktoberfest gilt als Symbol bayerischer Kultur und Tourismus. Medienberichte über Voyeur‑Videos lenken die Aufmerksamkeit von den traditionellen Attraktionen auf Missstände im Umgang mit Besucherinnen.
Einige Reiseveranstalter haben bereits angekündigt, ihre Werbung zu überarbeiten, um die Sicherheit von Frauen stärker zu betonen. Gleichzeitig betonen die Veranstalter, dass das Fest weiterhin familienfreundlich bleibt und dass die meisten Besucher das Teufelsrad harmlos nutzen.
Was können Besucherinnen selbst tun, um sich zu schützen?
Frauen sollten bewusst auf das Filmen achten, verdächtige Personen melden und ihre Aufnahmen sofort melden, um mögliche Verbreitung zu verhindern.
Sichtbare Kameras, wie Smart‑Glasses, sind schwer zu erkennen. Wer das Gefühl hat, beobachtet zu werden, sollte das Sicherheitspersonal der Wiesn informieren. Die Veranstalter bieten eine Notrufnummer für solche Fälle.
Nach dem Fest können Betroffene die Aufnahmen über die Meldeformulare der jeweiligen Plattform melden. Das schnelle Handeln erhöht die Chance, dass das Video entfernt wird, bevor es weiter verbreitet wird.
- Auf das eigene Dirndl achten – eng anliegend, aber nicht zu durchsichtig
- Freunde oder Begleitpersonen informieren, wenn das Gefühl entsteht, gefilmt zu werden
- Sofortige Meldung an die Wiesn‑Sicherheitsstelle (Telefon +49 89 123 456)
- Plattform‑Meldefunktion nutzen (YouTube → „Community‑Richtlinienverletzung“)
Häufige Fragen
Wie viele Aufrufe haben die erfolgreichsten Teufelsrad‑Videos?
Ein einzelnes Video erreichte mehr als 74 Millionen Aufrufe, während die Gesamtsumme der erfolgreichsten Clips mehrere hundert Millionen Aufrufe umfasst.
Warum können die Täter oft nicht strafrechtlich belangt werden?
Das Filmen erfolgte im öffentlichen Raum, sodass das Gericht häufig entscheidet, dass keine geschützte Intimsphäre verletzt wurde – ein zentrales Kriterium des § 201a StGB.
Welche Plattformen wurden von den Betroffenen gemeldet?
YouTube, Instagram, TikTok und die russisch‑ukrainische Plattform X (ehemals Twitter) wurden von den Betroffenen gemeldet und haben in einigen Fällen die betreffenden Clips gelöscht.
Gibt es offizielle Zahlen zur Verbreitung der Clips?
Der Bayerische Rundfunk nennt mindestens 32 000 im Netz verfügbare Teufelsrad‑Clips; genaue Zahlen zu privaten oder gelöschten Inhalten liegen nicht vor.
Wie kann man verhindern, dass eigene Aufnahmen später verkauft werden?
Betroffene sollten sofortige Löschungsanfragen an die jeweiligen Plattformen stellen, die Meldefunktion für Urheber‑ und Persönlichkeitsrechte nutzen und, falls nötig, rechtliche Schritte gegen den Verkauf einleiten.
Was plant die bayerische Regierung, um das Problem zu lösen?
Bislang gibt es keine konkreten Gesetzesinitiativen; die Landesregierung hat jedoch angekündigt, das Thema in zukünftigen Sicherheitskonzepten des Oktoberfests stärker zu berücksichtigen.