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Steuerbescheid 2027: Digitale Zustellung und Ihre Optionen

Das Finanzamt stellt die Zustellung von Steuerbescheiden ab Anfang 2027 grundsätzlich auf digitale Wege um. Wer den klassischen Brief weiterhin erhalten will, muss jetzt aktiv werden.

Steuerbescheid digital auf Tablet im Finanzamt
Steuerbescheid digital auf Tablet im Finanzamt Foto: Biswarup Ganguly · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Das Wichtigste in Kürze

Ab Anfang 2027 wird der Steuerbescheid bei elektronischer Steuererklärung automatisch digital zugestellt. Wer einen Papierbescheid möchte, muss in Mein ELSTER die dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen, bevor die Umstellung wirksam wird.

Wie sieht der Steuerbescheid ab 2027 aus?

Ab Anfang 2027 erhalten Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln, den Bescheid standardmäßig als digitale Datei in Mein ELSTER.

Die Bundesregierung hat die Regelung von einem geplanten Start im Jahr 2026 auf Anfang 2027 verschoben, um technische Vorbereitungen abzuschließen. Wer die Erklärung online einreicht, muss künftig nicht mehr separat der elektronischen Bekanntgabe zustimmen – die digitale Bereitstellung ist automatisch Teil des Prozesses.

Der digitale Bescheid erscheint im persönlichen ELSTER‑Postfach und kann dort sofort heruntergeladen, ausgedruckt oder per E‑Mail weitergeleitet werden. Die Zustellung erfolgt ohne zusätzliche Kosten für den Steuerzahler und ersetzt das klassische Postverfahren.

Wie kann man den Steuerbescheid weiterhin per Post bekommen?

Ein Papier‑Steuerbescheid ist weiterhin möglich, wenn man in Mein ELSTER die dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragt.

Im Bereich „Formulare & Leistungen“ des ELSTER‑Portals gibt es den Unterpunkt „Elektronische Bekanntgabe verwalten“. Dort lässt sich die Option „Dauerhafte postalische Bekanntgabe“ aktivieren. Der Antrag ist kostenfrei und gilt ab dem nächsten Bescheid, solange er nicht widerrufen wird.

Wird der Antrag erst nach der Umstellung gestellt, gilt er ebenfalls rückwirkend nur für zukünftige Bescheide. Einmal aktiviert, müssen Steuerpflichtige nicht jedes Jahr neu zustimmen – die Einstellung bleibt bestehen, bis sie selbst wieder geändert wird.

  • ELSTER‑Login
  • Menü „Formulare & Leistungen“ öffnen
  • „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ auswählen
  • Option „Dauerhafte postalische Bekanntgabe“ aktivieren

Bis wann muss der Antrag auf postalische Zustellung gestellt werden?

Der Antrag sollte vor dem offiziellen Stichtag Anfang 2027 eingereicht werden, damit er zum Zeitpunkt der Umstellung wirksam wird.

Die Finanzverwaltung empfiehlt, den Antrag noch im Jahr 2026 zu stellen, weil die technische Umstellung erst im Januar 2027 erfolgt. Wer den Antrag erst nach dem Stichtag einreicht, erhält den ersten digitalen Bescheid trotzdem elektronisch und muss bis zum nächsten Bescheid warten, um wieder Papier zu bekommen.

Ein nachträglicher Antrag ist jedoch jederzeit möglich – er beeinflusst nur zukünftige Bescheide. Wer also zu spät reagiert, kann sich dennoch für die gewünschte Zustellungsform entscheiden, muss dann aber mit einem digitalen Zwischenschritt rechnen.

Welche Vorteile bringt die digitale Zustellung des Steuerbescheids?

Die digitale Zustellung verkürzt die Bearbeitungszeit, spart Porto und ermöglicht sofortigen Zugriff über das ELSTER‑Portal.

Durch die direkte Übertragung in das ELSTER‑Postfach entfällt die Wartezeit für den Postweg, sodass Steuerpflichtige ihre Bescheide meist innerhalb weniger Tage nach Bearbeitung einsehen können. Das beschleunigt auch mögliche Rückfragen oder Einsprüche.

Zusätzlich reduziert die digitale Variante den Ressourcenverbrauch: Keine Papierkosten, kein Transportaufwand und geringere CO₂‑Emissionen. Der Zugriff erfolgt über gesicherte Server, die eine nachvollziehbare Historie aller Dokumente bieten.

Für viele Nutzer ist die Möglichkeit, den Bescheid per Smartphone oder Tablet zu öffnen, ein klarer Mehrwert. Die Daten lassen sich zudem einfach in gängige Finanzsoftware importieren.

Was passiert, wenn man keinen ELSTER‑Zugang hat?

Steuerpflichtige ohne ELSTER‑Konto erhalten den Bescheid nach wie vor per Post, solange sie keinen elektronischen Antrag stellen.

Das Finanzamt geht davon aus, dass Personen, die weder ELSTER nutzen noch einen Antrag auf digitale Zustellung gestellt haben, weiterhin die klassische Briefzustellung bevorzugen. Diese Gruppe bleibt von der automatischen Umstellung unberührt.

Wer später doch auf das digitale Verfahren umsteigen möchte, kann sich jederzeit kostenfrei bei ELSTER registrieren. Die Registrierung erfordert eine Identitätsprüfung, nach der das Konto sofort für die elektronische Bekanntgabe freigeschaltet ist.

Für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränktem Internetzugang bietet das Finanzamt telefonische Unterstützung und Informationsbroschüren an, um den Übergang zu erleichtern.

Wie bereitet das Finanzamt die Umstellung auf digitale Steuerbescheide vor?

Die Finanzverwaltung hat die technische Infrastruktur ausgebaut und informiert Bürger über ELSTER‑Funktionen, um die Umstellung reibungslos zu gestalten.

Seit 2024 laufen Testphasen in mehreren Bundesländern, in denen digitale Bescheide bereits an ausgewählte Steuerzahler verschickt wurden. Die gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Optimierung der Serverkapazitäten und der Benutzeroberfläche von Mein ELSTER ein.

Parallel dazu laufen deutschlandweite Aufklärungskampagnen in Zeitungen, Online‑Portalen und über die Post. Dort wird erklärt, wie der Antrag auf postalische Zustellung funktioniert und welche Sicherheitsvorteile die digitale Variante bietet.

Die Finanzämter stellen zudem Hotline‑Nummern bereit, über die Bürger bei Problemen mit dem ELSTER‑Login oder bei Fragen zur neuen Regelung schnelle Hilfe erhalten.

Häufige Fragen

Muss ich für die digitale Zustellung des Steuerbescheids extra bezahlen?

Nein, die digitale Bereitstellung ist kostenfrei. Sie wird automatisch aktiviert, sobald die Steuererklärung elektronisch übermittelt wird. Eventuelle Kosten entstehen nur, wenn man sich für einen zusätzlichen Service wie Expressversand per Post entscheidet.

Kann ich den digitalen Steuerbescheid ausdrucken und aufbewahren?

Ja, der digitale Bescheid lässt sich im ELSTER‑Postfach als PDF herunterladen und ausdrucken. Die ausgedruckte Version hat dieselbe Rechtskraft wie das Original und kann zusammen mit anderen Steuerunterlagen archiviert werden.

Was passiert, wenn ich den Antrag auf einen Papierbescheid vergesse?

Fehlt der Antrag zum Zeitpunkt der Umstellung, erhalten Sie den ersten Bescheid digital. Sie können danach jederzeit in Mein ELSTER die dauerhafte postalische Bekanntgabe aktivieren, sodass alle folgenden Bescheide wieder per Post zugestellt werden.

Wie sicher ist die digitale Übermittlung meines Steuerbescheids?

Die Übertragung erfolgt über verschlüsselte HTTPS‑Verbindungen und das ELSTER‑Portal nutzt eine Zwei‑Faktor‑Authentifizierung. Die gespeicherten Dokumente sind nur für den jeweiligen Nutzer einsehbar, was Manipulation und unbefugten Zugriff praktisch ausschließt.

Kann ich den digitalen Steuerbescheid auch per E‑Mail erhalten?

Direkt per E‑Mail wird der Bescheid nicht versendet, um höchste Sicherheit zu gewährleisten. Stattdessen erhalten Sie eine Benachrichtigung per E‑Mail, dass ein neuer Bescheid im ELSTER‑Postfach bereitsteht, den Sie dann über das gesicherte Portal abrufen können.

Welche Schritte sind nötig, um mich bei Mein ELSTER anzumelden?

Besuchen Sie die Webseite elster.de, wählen Sie „Registrieren“, geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und bestätigen Sie die Identität mittels PostIdent oder VideoIdent. Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Zertifikatsdatei, mit der Sie sich künftig sicher anmelden können.

Quellen

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