Mütterrente III: Nachzahlung ab 2028 und neue Rentenwerte
Die Bundesregierung hat die Mütterrente III beschlossen. Sie erhöht die angerechnete Kindererziehungszeit und sieht eine einmalige Nachzahlung ab 2028 vor.
Das Wichtigste in Kürze
Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten ab dem 1. Januar 2027 einen zusätzlichen halben Entgeltpunkt pro Kind. Der Betrag entspricht 21,26 Euro brutto pro Monat (Stand Juli 2026) und wird 2028 rückwirkend für das Jahr 2027 ausgezahlt.
Was ist die Mütterrente III?
Die Mütterrente III ist eine Rentenreform, die die Kindererziehungszeit für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern erweitert.
Der Bundestag beschloss das Gesetz am 5. Dezember 2025, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember zu und die Verordnung wurde am 23. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ziel ist es, die bisherige Lücke von zweieinhalb Jahren Erziehungszeit gegenüber später geborenen Kindern zu schließen.
Ab dem 1. Januar 2027 wird pro Kind ein zusätzliches halbes Jahr Erziehungszeit angerechnet, das einem halben Entgeltpunkt entspricht. Dieser Ansatz soll die Rentenansprüche von Müttern und Vätern, die vor 1992 Kinder bekommen haben, an das Niveau von Eltern mit späteren Geburten anpassen.
Die Reform ist Teil des Rentenpakets 2025, das neben der Mütterrente III auch eine verlängerte Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031 vorsieht. Damit soll die Altersarmut langfristig reduziert werden.
Wer profitiert von der Mütterrente III?
Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten zusätzliches Rentengeld für jedes Kind.
Alle Versicherten, die bereits eine Rente beziehen oder demnächst in Rente gehen und mindestens ein Kind vor 1992 haben, sind von der Nachzahlung betroffen. Die Regelung gilt unabhängig vom Geschlecht – sowohl Mütter als auch Väter erhalten den Bonus, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Deutsche Rentenversicherung führt die Berechnung auf Basis der bereits gezahlten Entgeltpunkte durch. Wer bereits vor 2027 Rente bezieht, bekommt die Nachzahlung nicht als höhere monatliche Rente, sondern als Einmalzahlung für das gesamte Jahr 2027.
Betroffene können sich über das FAQ der Deutschen Rentenversicherung informieren und erhalten dort Hinweise zum Antragsverfahren sowie zu den benötigten Unterlagen.
Wie hoch ist die Nachzahlung pro Kind?
Ein halber Entgeltpunkt entspricht 21,26 Euro brutto pro Monat, also 255,12 Euro pro Jahr pro Kind (Stand Juli 2026).
Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro. Ein halber Entgeltpunkt wird mit der Hälfte dieses Werts, also 21,26 Euro, bewertet. Dieser Betrag wird monatlich ausgezahlt, wenn die Nachzahlung erst 2028 erfolgt, dann jedoch rückwirkend für das gesamte Jahr 2027 berechnet.
Bei mehreren Kindern summieren sich die Beträge linear: Zwei Kinder erhalten 42,52 Euro pro Monat (510,24 Euro pro Jahr), drei Kinder 63,78 Euro pro Monat (765,36 Euro pro Jahr) und so weiter. Die Werte verstehen sich als Bruttobeträge, von denen noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden können.
Eine mögliche Anpassung des Rentenwerts zum 1. Juli 2027 kann die Nachzahlung erhöhen. Sollte der Rentenwert im Vergleich zu 2026 steigen, würde sich der Betrag pro Entgeltpunkt ebenfalls erhöhen.
Wann wird die Nachzahlung ausgezahlt?
Die Mütterrente III gilt ab 1. Januar 2027, die Auszahlung erfolgt jedoch erst 2028 rückwirkend für das Jahr 2027.
Technisch kann die Deutsche Rentenversicherung die neue Regelung erst ab 2028 umsetzen, weil dafür IT‑Systeme und Berechnungsroutinen angepasst werden müssen. Deshalb erhalten Rentner die Nachzahlung im Jahr 2028, wobei sie für das gesamte Jahr 2027 gezahlt wird.
Die Auszahlung erfolgt in einer Einmalzahlung, die auf das Konto des Rentenempfängers überwiesen wird. Für Rentner, die bereits ab 2027 in Rente gehen, bedeutet das, dass ihr monatliches Rentenkonto im Jahr 2028 einen zusätzlichen Betrag gutgeschrieben bekommt.
Die genaue Terminplanung kann je nach Bundesland leicht variieren, weil die Rentenversicherung regional organisiert ist. Betroffene sollten ihre Kontoauszüge im Sommer 2028 prüfen, um die Zahlung zu bestätigen.
Welche Faktoren können die endgültige Höhe der Nachzahlung beeinflussen?
Der Rentenwert wird jährlich neu festgesetzt; eine positive Anpassung nach 1. Juli 2027 erhöht die Nachzahlung automatisch.
Der Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli neu bestimmt und orientiert sich an der Lohnentwicklung. Steigt der Wert, erhöht sich auch der Betrag, den ein halber Entgeltpunkt wert ist. Umgekehrt führt ein Rückgang zu einer geringeren Auszahlung.
Zusätzliche Regelungen, etwa Sonderzuschläge für Schwerbehinderte oder für Personen mit besonders langer Versicherungszeit, können den individuellen Betrag verändern. Solche Zuschläge werden jedoch separat berechnet und nicht automatisch in die Mütterrente‑Nachzahlung einfließen.
Ein weiterer Einflussfaktor ist die steuerliche Behandlung. Da die Nachzahlung als Bruttobetrag ausgewiesen wird, reduziert die individuelle Steuerlast den Nettoeffekt. Wer in einer höheren Steuerklasse ist, kann deshalb einen geringeren Netto‑Zuwachs erwarten.
Wie können Betroffene die Nachzahlung beantragen?
Der Antrag erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung, die ein Online‑Formular und telefonische Beratung anbietet.
Interessierte sollten sich zunächst im Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Dort finden sie ein spezifisches Formular zur Mütterrente‑III‑Nachzahlung, das Angaben zu Geburtsdaten der Kinder und zur Rentenversicherungsnummer verlangt.
Alternativ kann man die Hotline der Rentenversicherung anrufen; dort wird der Vorgang Schritt für Schritt erklärt und fehlende Unterlagen können per Post nachgereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Antragsteller eine Bestätigung per Post oder E‑Mail. Die Auszahlung erfolgt dann im genannten Zeitraum 2028, wobei die Rentenversicherung den Betrag automatisch auf das hinterlegte Konto überweist.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Mütterrente III für neue Rentner?
Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Wer ab diesem Datum erstmals Rente bezieht, bekommt sofort die erhöhte Kindererziehungszeit von drei Jahren pro Kind.
Wie wird die Nachzahlung steuerlich behandelt?
Die Nachzahlung wird als Bruttorente gezahlt und unterliegt der regulären Einkommensteuer. Der Netto‑Betrag hängt von der individuellen Steuerklasse und eventuellen Freibeträgen ab.
Gibt es Unterschiede zwischen Müttern und Vätern?
Die Mütterrente III ist geschlechtsneutral. Sowohl Mütter als auch Väter erhalten den gleichen zusätzlichen Entgeltpunkt, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Kann man die Nachzahlung auch erhalten, wenn man im Ausland lebt?
Ja, deutsche Rentner im EU‑Ausland können die Nachzahlung beantragen, müssen dafür jedoch ihre aktuelle Anschrift bei der Deutschen Rentenversicherung melden.
Was passiert, wenn das Kind nach 1992 geboren wurde?
Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, gilt bereits die Regelung mit drei Jahren Erziehungszeit. Die Mütterrente III erhöht diese nicht weiter.
Wie hoch ist die Nachzahlung bei vier Kindern?
Bei vier Kindern beträgt der monatliche Bruttobetrag 85,04 Euro, das entspricht 1.020,48 Euro pro Jahr (Stand Rentenwert Juli 2026).