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Impfung 2024/2025: Varianten‑Impfstoffe und RKI‑Empfehlungen

Die neue Impfsaison 2024/2025 bringt zwei angepasste Covid‑19‑Impfstoffe, klare RKI‑Hinweise und konkrete Stiko‑Empfehlungen für alle ab zwölf Jahren.

Impfung: Apotheker gibt LP.8.1‑Impfstoff an Patienten
Impfung: Apotheker gibt LP.8.1‑Impfstoff an Patienten Foto: unbekannt · CC BY 4.0 · Wikimedia Commons

Das Wichtigste in Kürze

Für die Impfsaison 2024/2025 stehen in Deutschland Covid‑19‑Impfstoffe gegen die Varianten LP.8.1 und XFG zur Verfügung. Das RKI geht von einem vergleichbaren Schutz vor schweren Verläufen aus, und die Stiko empfiehlt den LP.8.1‑Impfstoff für Personen ab zwölf Jahren.

Welche Impfungen stehen in der Saison 2024/2025 zur Verfügung?

In der Saison 2024/2025 gibt es Covid‑19‑Impfstoffe, die an die Varianten LP.8.1 und XFG angepasst sind, sowie die reguläre Grippeimpfung.

Die pharmazeutische Industrie hat für das kommende Jahr zwei mRNA‑basierte Impfstoffe auf den Markt gebracht, die jeweils auf die Virusvarianten LP.8.1 und XFG ausgerichtet sind.

Zusätzlich wird die saisonale Influenza‑Impfung wieder breit angeboten, sodass Hausärzte sowohl gegen Grippe als auch gegen COVID‑19 schützen können.

Beide Covid‑19‑Impfstoffe sind seit August bzw. September 2024 im Handel, sodass Apotheken und Arztpraxen sofort mit der Verabreichung beginnen können.

Wie bewertet das RKI die Wirksamkeit der LP.8.1‑ und XFG‑Impfstoffe?

Das Robert‑Koch‑Institut geht davon aus, dass beide Impfstoffe einen vergleichbaren Schutz vor schweren Covid‑19‑Verläufen bieten.

Auf der RKI‑Website heißt es, dass die Varianten LP.8.1 und XFG eng verwandt sind und beide von der JN.1‑Linie abstammen.

Studien, die das Institut ausgewertet hat, zeigen, dass die neutralisierenden Antikörper gegen beide Varianten ähnlich stark sind.

Daher erwartet das RKI keinen signifikanten Unterschied im klinischen Schutzgrad, unabhängig davon, welcher Impfstoff verwendet wird.

Für wen empfiehlt die Stiko die aktuelle Corona‑Impfung?

Die Ständige Impfkommission rät Personen ab zwölf Jahren zur jährlichen Auffrischimpfung den LP.8.1‑angepassten Impfstoff zu verwenden.

Die Stiko hat in ihrer neuesten Stellungnahme klargestellt, dass die Priorisierung des LP.8.1‑Impfstoffes für die Altersgruppe ab zwölf Jahren gilt.

Kinder unter zwölf Jahren werden von dieser Empfehlung ausgenommen, weil für sie bislang kein angepasstes Präparat zugelassen ist.

Für Personen über zwölf Jahre gilt die Empfehlung, solange Vorräte vorhanden sind oder das Verfallsdatum nicht überschritten ist.

Welche Fristen gelten für die Nutzung der LP.8.1‑Bestände?

Der letzte Verfallszeitpunkt der zentral bestellten LP.8.1‑Impfstoffe ist der 28. Februar 2027.

Der GKV‑Spitzenverband hat bestätigt, dass das maximale Verfallsdatum für die LP.8.1‑Bestände der 28. Februar 2027 ist.

Nach diesem Datum können die Impfstoffe nicht mehr verabreicht werden, sofern sie nicht vorher aufgebraucht wurden.

Sollte das Verfallsdatum erreicht sein, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die XFG‑angepassten Impfstoffe, die dann nach der Schutzimpfungs‑Richtlinie erstattet werden.

Wie beeinflussen WHO‑ und EMA‑Empfehlungen die Impfstoffauswahl in Deutschland?

Die WHO unterstützt Impfstoffe gegen LP.8.1, während die EMA Ende Mai die Anpassung an XFG empfohlen hat, was Hersteller zur Produktion beider Varianten veranlasst hat.

Die Weltgesundheitsorganisation hat im Vorjahr Impfstoffe, die an LP.8.1 angepasst sind, als wirksam eingestuft und akzeptiert auch nah verwandte Varianten.

Die Europäische Arzneimittelagentur entschied im Mai, die Impfsaison 2026/2027 auf die Variante XFG auszurichten, was zu einer parallelen Markteinführung führte.

Deutsche Behörden berücksichtigen beide Vorgaben, sodass sowohl LP.8.1‑ als auch XFG‑Impfstoffe gleichzeitig verfügbar sind.

Was bedeutet die aktuelle Impfstofflage für die Bevölkerung im Herbst und Winter?

Mit beiden Varianten‑Impfstoffen können Bundesbürger ab zwölf Jahren den Impfschutz rechtzeitig vor der Grippesaison erneuern.

Die Verfügbarkeit beider Impfstoffe ermöglicht es, den Impfplan flexibel an regionale Infektionslagen anzupassen.

Durch die gleichzeitige Bereitstellung von Grippe‑ und Covid‑19‑Impfungen können Hausärzte Kombinationsimpfungen anbieten, was den Aufwand für Patienten reduziert.

Damit soll die Belastung des Gesundheitssystems im Herbst und Winter gesenkt und ein breiter Bevölkerungsschutz erreicht werden.

Häufige Fragen

Wie oft sollte die Covid‑19‑Auffrischimpfung durchgeführt werden?

Das RKI empfiehlt für Personen ab zwölf Jahren eine jährliche Auffrischimpfung, die idealerweise im Herbst vor Beginn der Grippesaison erfolgt, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.

Kann man zwischen LP.8.1‑ und XFG‑Impfstoff frei wählen?

Ja, solange beide Varianten noch vorrätig sind, können Ärztinnen und Ärzte nach Rücksprache mit dem Patienten entscheiden, welcher Impfstoff verwendet wird.

Gibt es Sonderregelungen für Kinder unter zwölf Jahren?

Für Kinder unter zwölf Jahren liegt derzeit kein an die Varianten angepasster Covid‑19‑Impfstoff vor; sie erhalten daher den regulären Impfstoff, der nicht variantenspezifisch ist.

Wie wirkt sich das Verfallsdatum der LP.8.1‑Bestände auf die Impfkampagne aus?

Das Verfallsdatum am 28. Februar 2027 zwingt die Gesundheitsbehörden, die Bestände zügig zu verbrauchen oder auf XFG‑Impfstoffe umzusteigen, sobald die Vorräte zur Neige gehen.

Welche Rolle spielt die Grippeimpfung im Kontext der Covid‑19‑Impfung?

Die gleichzeitige Verabreichung beider Impfungen reduziert Arztbesuche, senkt das Risiko von Doppelinfektionen und stärkt den Gesamtschutz der Bevölkerung im Winter.

Wie können Bürger ihren Impfstatus überprüfen?

In Hessen können Interessierte über das offizielle Portal der Landesregierung ihren Impfstatus online prüfen und erhalten Hinweise zu noch ausstehenden Impfungen.

Quellen

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